iconBIT, Hersteller von IT-Produkten für den Alltag, begrüßte heute die Entscheidung des Amtsgerichts Nienburg, dass Aufnahmen von Dashcams, die während der Autofahrt das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, in Strafprozessen verwendet werden dürfen.
Im Prozess um eine mögliche Nötigung mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs hatte der Kläger seine Dashcam allerdings erst eingeschaltet, nachdem der beschuldigte Fahrer ihn das erste Mal bedrängt hatte.
Große Bekanntheit haben Dashcams hier zu Lande durch zahlreiche bei Youtube veröffentlichte Mitschnitte aus Fahrzeugen in Russland und Osteuropa erlangt, wo die Nutzung von Autokameras weit verbreitet ist.
Produktdetails: iconBIT DVR FHD M1
· Aufnahmen mit einer HD-Auflösung von 1920×1080 @ 30 fps
· 120 Grad Aufnahmewinkel
· H.264 Loop-Aufnahme
· mit microSD/SDHC-Speicherkarte lässt sich der Speicher um 32GB erweitern
· hochwertiger Audio-Recorder
· HDMI-Out
Preis: 119,00 € inkl. MwSt.
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